(1) AGB der Kehrer Engineering & Innovation e.U. für Engineering-Leistungen:

1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen

a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und Kehrer Engineering & Innovation.

b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von Kehrer Engineering & Innovation ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

c) Soweit die Verträge mit Verbrauchern i.S. des KSchG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor - siehe Punkt 11.).

 

2.) Angebote, Nebenabreden

a) Die Angebote von Kehrer Engineering & Innovation sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.

b) Enthält eine Auftragsbestätigung von Kehrer Engineering & Innovation Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

 

3.) Auftragserteilung

a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Kehrer Engineering & Innovation, um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.

c) Kehrer Engineering & Innovation verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

d) Kehrer Engineering & Innovation kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Kehrer Engineering & Innovation ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.

e) Kehrer Engineering & Innovation kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung von Kehrer Engineering & Innovation Aufträge erteilen. Kehrer Engineering & Innovation ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen.

4.) Gewährleistung und Schadenersatz

a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.

b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von Kehrer Engineering & Innovation innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

c) Kehrer Engineering & Innovation hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299mABGB) zu erbringen.

 

5.) Rücktritt vom Vertrag

a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

b) Bei Verzug von Kehrer Engineering & Innovation mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.

c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch Kehrer Engineering & Innovation unmöglich macht oder erheblich behindert, ist Kehrer Engineering & Innovation zum Vertragsrücktritt berechtigt.

d) Ist Kehrer Engineering & Innovation zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von Kehrer Engineering & Innovation erbrachten Leistungen zu honorieren.

 

6.) Honorar, Leistungsumfang

a) Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.

b) In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.

c) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.

d) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die vom Fachverband Ingenieurbüros herausgegebenen Unverbindlichen Kalkulationsempfehlungen Vertragsinhalt.

7.) Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz von Kehrer Engineering & Innovation.

 

8.) Geheimhaltung

a) Kehrer Engineering & Innovation ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.

b) Kehrer Engineering & Innovation ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungs- und Entwicklungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist Kehrer Engineering & Innovation berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, so ferne vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

 

9.) Schutz der Pläne

a) Kehrer Engineering & Innovation behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.

b) Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Kehrer Engineering & Innovation zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.

c) Kehrer Engineering & Innovation ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) von Kehrer Engineering & Innovation anzugeben.

d) Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat Kehrer Engineering & Innovation Anspruch auf einem Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen von Kehrer Engineering & Innovation genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.

 

10.) Rechtswahl, Gerichtsstand

a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und Kehrer Engineering & Innovation kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit dessachlich zuständigen Gerichts am Sitz von Kehrer Engineering & Innovation vereinbart.

11.) Aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.

12.) Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.

Kontakt mit uns

Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail-Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Datenspeicherung

Wir weisen darauf hin, dass zum Zweck des einfacheren Einkaufsvorganges und zur späteren Vertragsabwicklung vom Webshop-Betreiber im Rahmen von Cookies die IP-Daten des Anschlussinhabers gespeichert werden, ebenso wie Name und Anschrift des Käufers.

Darüber hinaus werden zum Zweck der Vertragsabwicklung folgende Daten auch bei uns gespeichert: Name, Anschrift, ev. Telefonnummer. Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung der Kreditkartendaten an die abwickelnden Bankinstitute/Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises, an das von uns beauftragte Transportunternehmen/Versandunternehmen zur Zustellung der Ware sowie an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen.

Nach Abbruch des Einkaufsvorganges werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht. Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert.

Die Daten Name, Anschrift, gekaufte Waren und Kaufdatum werden darüber hinaus gehend bis zum Ablauf der Produkthaftung (10 Jahre) gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.

 

 

 

(2) AGB der Kehrer Engineering & Innovation e.U. für Projekte (erneuerbare Energien, Photovoltaik, Batteriespeicher, Elektroladestationen, PV-Überschusseinrichtungen):

  1. Geltung

1.1.      Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen Kehrer Engineering & Innovation e.U. und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.2.      Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage https://kehrerengineering.com

1.3.      Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.

1.4.      Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

1.5.      Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

  1. Angebot/Vertragsabschluss

2.1.      Unsere Angebote sind unverbindlich.

2.2.      Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unseren Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.3.      In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. In diesem Fall können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.

2.4.      Planungen und Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen in der Planung und im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird in der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für die Planungen und den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.

2.5       Sollte nach mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung ein Rücktritt vom Vertrag erfolgen, ist eine Manipulationsgebühr von 20% der Auftragswertes an die Firma Kehrer Engineering & Innovation e.U. zu leisten. Sonderbestellungen und Bestellungen aufgrund einer individuellen Planung sind nicht rückgabefähig.

  1. Preise

3.1.      Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.

3.2.      Bei Richtpreisangeboten ist damit zu rechnen, dass es nach Abschluss der Arbeiten zu einer Preiserhöhung kommt.

3.3.      Preisänderungen, hervorgerufen durch Preiserhöhungen durch Vorlieferanten, Gesetzesänderungen oder Wechselkursschwankungen berechtigen uns zur Preisanpassung.

3.4.      Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

3.5.      Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.

3.6.      Anlagenplanungen für Photovoltaik sind grundsätzlich entgeltlich, siehe Preisblatt:

Preisblatt Kehrer Engineering & Innovation e.U.
für PV-Planungen

Größe PV-Anlage

Preis
Planung

Preis
Dokumentation*

bis 10 kWp

             360 €

                           96 €

10 - 50 kWp

             510 €

                        240 €

50 - 100 kWp

             900 €

                        360 €

> 100 kWp

          1.450 €

                        500 €

*Die Dokumentation umfasst dabei die Ertragsprognose, Verschaltung, Stringplan, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Unterkonstruktions-Auslegung samt Systemstatik.
 

Bitte um Beachtung:

Zusätzliche Kosten entstehen, wenn behördliche Eingaben (Baubehörde, ...), Förderstellen (ÖMAG, ...) oder Eingaben beim Netzbetreiber gemacht werden müssen:

170 € pro Stunde wird dem Kunden zusätzlich verrechnet, je nach Aufwand. Für die Verrechnung ist kein explizites Angebot notwendig.

Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen in der Planung und im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird in der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für die Planungen und den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.

3.7.      Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.

3.8.      Wird uns vom Kunden eine Anlieferung einschließlich Parkmöglichkeit nicht in einer Entfernung von maximal 50m ermöglicht, ist uns der Mehraufwand durch einen Preiszuschlag von 10% pro angefangenem Kilometer abzugelten. Ebenso besteht ein Entgeltszuschlag von 10% pro zu überwindendem Stockwerk, für welches kein verwendbarer Lift zur Beförderung sämtlicher Vertragsleistungen zur Verfügung steht.

3.9.      Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.

3.10.    Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.

3.11.    Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Einbauten werden im Rohrausmaß mitgemessen, jedoch separat verrechnet. Unterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt.

3.12.    Erfolgt die Abrechnung nach Aufmaßen, und ist eine gemeinsame Ermittlung der Aufmaße vereinbart, hat der Kunde bei Fernbleiben trotz zeitgerechter Einladung zu beweisen, dass die ermittelten Ausmaße nicht richtig festgestellt wurden.

  1. Beigestellte Ware (Beistellungen)

4.1.      Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 10 % des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.

4.2.      Solche Beistellungen des Kunden sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft der Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.

  1. Zahlung

5.1.      30% wird bei Vertragsabschluss, weitere 30% bei Materiallieferung, und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. Abweichungen dazu bedürfen der Schriftform.

5.2.      Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung.

5.3.      Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.

5.4.      Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2% Punkte über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.

5.5.      Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.6.      Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.

5.7.      Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen.

5.8.      Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.

5.9.      Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

5.10.    Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten etc.) an uns zu ersetzen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 50.- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

  1. Bonitätsprüfung

6.1.      Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1.      Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.

7.2.      Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Sollten die Angaben   fehlerhaft sein und deswegen ein Schaden an den oben genannten Vorrichtungen passieren, übernimmt die Firma Kehrer Engineering & Innovation e.U. keine Haftung für entstandene Schäden. Bei einem Schadensfall dessen Zustandekommen auf eine zuvor mangelhaft getätigte Arbeit anderer Gewerke wie z.B.: fehlerhaft montierte Decke zurückzuführen ist, können an die Firma Kehrer Engineering keine Ansprüche gestellt werden.

7.3.      Leerverrohrung und WLAN bauseits

a) Bei der Beauftragung für die Installation von Photovoltaik-Anlagen und/oder Batteriespeichern wird von uns vorausgesetzt, dass eine dem Auftrag entsprechend dimensionierte passende Leerverrohrung bauseits vorhanden ist bzw. vom Kunden für Kehrer Engineering kostenfrei bereitgestellt wird (z.B. zwischen Stromverteilerkasten und Aufstellungsort des Wechselrichters und/oder des Batteriespeichers).
b) Ebenso ist eine stabile WLAN-Verbindung zum Wechselrichter und/oder Batteriespeicher und/oder Stromtankstelle (z.B. Fronius Wattpilot) und/oder PV-Überschuss-Warmwassereinrichtungen (z.B. Fronius Ohmpilot) vom Kunden bauseits bereitzustellen, da sonst keine Funktion der installierten Geräte möglich ist.

7.4.      Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.

7.5.      Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden (z.B. Anmeldung Strombezug) auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerischen Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.

7.6.      Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche(n) Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.

7.7.      Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.

7.8.      Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu überprüfen.

7.9.      Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.

  1. Leistungsausführung

8.1.      Bei Photovoltaikanlagen kann es bei Lieferengpässen zu Abweichungen bei den Modulen kommen.

8.2.      Kehrer Engineering & Innovation kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Kunden Aufträge erteilen. Kehrer Engineering & Innovation ist jedoch verpflichtet, den Kunden von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Kunden die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.

8.3.      Kehrer Engineering & Innovation kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subunternehmer heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung von Kehrer Engineering & Innovation Aufträge erteilen. Kehrer Engineering & Innovation ist jedoch verpflichtet den Kunden schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subunternehmer durchführen zu lassen, und dem Kunden die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subunternehmer binnen einer Woche zu widersprechen.

8.4.      Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

8.5.      Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.

8.6.      Kommt es nach der Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer- / Leistungsfrist um einen neu zu definierbaren Zeitraum.

8.7.      Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.

8.8.      Sachlich (z.B. Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

8.9.      Standardausführung in sämtlichen Angeboten von Kehrer Engineering ist die Elektroinstallation in Aufputz-Verlegung.  Dies betrifft alle Leitungen (AC, DC) - Kabel, Schalter und Steckdosen, wie z.B. PV-Kabel zwischen PV-Modulen und Wechselrichter und die AC-Verkabelung zwischen Wechselrichter und Stromverteilerkasten, einschließlich der notwendigen Kommunikationsleitungen (CAT5, 6 oder 7).
Alle anderen Verlegungsarten der AC- und DC-Kabel (z.B. unter Putz in der Wand, unter dem Boden, usw.) müssen explizit im Angebot genannt, und somit vereinbart werden – mit einem dem Aufwand entsprechenden Mehrpreis.

  1. Leistungsfristen und Termine

9.1.      Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (z.B. schlechte Witterung, Chipmangel, Pandemieauswirkungen usw.), in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.

9.2.      Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch den Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.

9.3.      Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 10% des Rechnungsbetrages je begonnenen Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt.

9.4.      Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.

9.5.      Verzögert sich die Arbeit aufgrund anderer Gewerke, sind unserem Betrieb uneingeschränkt die benötigte Zeit zur Verfügung zu stellen, welche für die Arbeiten im Vorhinein vereinbart war. Eine Verzögerung und oder verspätet Eröffnung oder Inbetriebnahme hat unser Betrieb nicht zu verantworten. Durch Vereinbarung von Überstunden in Hohe von 50% oder 100% kann es gegebenenfalls schriftlich vereinbart werden sich um eine Fertigstellung zum ursprünglichen Termin zu bemühen.

  1. Hinweis auf Beschränkung des Leistungsumfanges

10.1.    Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden (a) an bereits vorhandenen (Rohr-)Leitungen, Geräten als Folge nicht erkennbarer (insbesondere baulicher) Gegebenheiten oder Materialfehler des vorhandenen Bestands (b) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Solche Schäden sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. nicht nachkommt.

10.2.    Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit.

10.3.    Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.

  1. Gefahrtragung

11.1.    Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG.

11.2.    Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben.

11.3.    Der unternehmerische Kunde wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen. Der Kunde genehmigt jede verkehrsübliche Versandart.

  1. Annahmeverzug

12.1.    Gerät der Kunde länger als 1 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.

 

12.2.    Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von 15% des Warenwert zusteht.

12.3.    Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

12.4.    Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

  1. Eigentumsvorbehalt

13.1.    Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

13.2.    Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen.

13.3.    Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung des unternehmerischen Kunden bereits jetzt als an uns abgetreten.

13.4.    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

13.5.    Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.

13.6.    Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware soweit für den Kunden zumutbar zu betreten; dies nach angemessener Vorankündigung.

13.7.    Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.

13.8.    In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

13.9.    Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten.

13.10.  Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen darf der Leistungs-/Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.

  1. Schutzrechte Dritter

14.1.    Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.

14.2.    Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.

14.3.    Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewendeter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden verlangen.

14.4.    Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.

  1. Unser geistiges Eigentum

15.1.    Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Bei Nichteinhaltung werden die Kosten für Pläne in Rechnung gestellt.

15.2.    Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

15.3.    Der Kunde verpflichtet sich weiteres zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

  1. Gewährleistung

16.1.    Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung.

16.2.    Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.

16.3.    Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.

16.4.    Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.

16.5.    Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.

16.6.    Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.

16.7.    Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.

16.8.    Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

16.9.    Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

16.10.  Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen.

16.11.  Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.

16.12.  Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

16.13.  Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren. Im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehende Transport- und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren.

16.14.  Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.

16.15.  Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Decken, u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.

16.16.  Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. nicht nachkommt.

  1. Haftung

17.1.    Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund der technischen Besonderheiten.

17.2.    Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

17.3.    Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.

17.4.    Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gerichtlich geltend zu machen.

17.5.    Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen.

17.6.    Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.

17.7.    Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

  1. Salvatorische Klausel

18.1.    Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

18.2.    Wir, wie ebenso wie der unternehmerische Kunde, verpflichten uns jetzt schon, gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

  1. Allgemeines

19.1.    Es gilt österreichisches Recht.

19.2.    Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

19.3.    Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in Graz.

19.4.    Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden sowie für Verbraucher ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht Graz.

 

 

(3) AGB der Kehrer Engineering & Innovation e.U. für die Onlineshops:

1. Geltungsumfang

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Kehrer Engineering & Innovation e.U.  im Onlineshop erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB; entgegenstehende oder von unseren AGB‘s abweichende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB‘s gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

 

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebotspalette ist unverbindlich und freibleibend. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die anschließend von uns verschickte Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. Der Kaufvertrag kommt erst mit dem Versand der Ware zustande. Im Falle einer online Reservierung von Artikeln kommt der Kaufvertrag im Ladengeschäft bei Übergabe zu Stande. Unternehmer sind 14 Tage an ihr Anbot gebunden. Der Kunde ist verpflichtet, die im Bestellformular zu tätigenden Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Schäden, die durch falsche Angaben des Kunden resultieren, hat der Kunde zu ersetzen. Unser Unternehmen führt nicht alle angebotenen Dienstleistungen selbst aus und behält sich deshalb vor, Aufträge durch qualifizierte Dritte ausführen zu lassen.

 

3. Preis

Alle von uns genannten Preise sind in unserem Shop, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt ist, Endpreise und zzgl. Transportkosten zu verstehen und gelten zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Verrechnung unserer Lieferungen erfolgt in Euro.

 

4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen per Vorkasse sofort zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Bankkonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

 

5. Vertragsrücktritt der Kehrer Engineering & Innovation e.U.

Bei Annahmeverzug (siehe Pkt. 9.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

 

6. Rücktritts bzw. Widerrufsrecht im Fernabsatz und freiwillige Rücknahmegarantie

Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen ab Erhalt der Ware zurücktreten.

Ausschluss des Rücktrittsrechts für Verbraucher

Kein Rücktrittsrecht besteht bei geöffneten bzw. entsiegelten Software Produkten, Rohlingen, DVD Filmen, und geöffneten Verbrauchsmaterialien und Hygieneartikeln. Weiters besteht kein Rücktrittsrecht für eigens für sie angefertigte Produkte und Waren, die speziell für Sie bestellt werden. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

Freiwillige Rücknahmegarantie

Unabhängig von Ihrem gesetzlichen Rücktrittsrecht können alle von uns in haushaltsüblichen Mengen gelieferten Artikel bis 30 Tage nach Erhalt, in vollständigen, ungebrauchten und unbeschädigtem Zustand an uns retour gesendet werden. Dies gilt nicht bei geöffneten bzw. entsiegelten Software Produkten, Rohlingen, DVD Filmen, geöffneten Verbrauchsmaterialien, extra für Sie bestellte bzw. angefertigte Artikel und Hygieneartikel.

Frist

Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden.

Retoursendungen

Tritt der Kunde gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung an uns zu tragen. Die Ware muss ordnungsgemäß, sicher verpackt (in einem eigenen Karton) und versichert an uns retourniert werden. Unfreie Sendungen können nicht angenommen werden. Die Ware darf keinesfalls beklebt bzw. beschriftet werden.

Wertminderungen

Die Ware muss in der Originalverpackung mit dem kompletten Zubehör an uns retourniert werden. Der Kunde hat das Recht die Ware so zu prüfen, wie es ihm in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Für darüber hinaus gehende Benützung, und für die Wertminderung an der Ware (Beschädigung der Verpackung, fehlendes Zubehör), wird von uns der tatsächlich entstandene Schaden verrechnet.

 

7. Gewährleistung / Haftungsausschluss

Wir gewährleisten für Verbraucher eine Dauer von 24 Monaten ab Erhalt der Ware, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Für Unternehmer und öffentliche Institutionen gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten. Regressforderungen für wiederverkaufte Waren sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für Verschleißteile wie Toner, Disketten, CD-Rohlinge und andere Verschleißmaterialien, wenn der Mangel nur von den üblichen Verschleißerscheinungen des Produktes stammt.

Gebrauchte Ware wird für Verbraucher mit einer Gewährleistung von einem Jahr verkauft.

Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung berechtigt. Der Tausch in höherwertigere Produkte gilt bereits jetzt als akzeptiert. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- bzw. Garantiefristen in Kraft. Austausch unter Vorbehalt.

Wird ihr Artikel innerhalb der Gewährleistungsfrist vorab in einen neuen getauscht, geschieht dies unter Vorbehalt, dass ihr Artikel tatsächlich defekt ist bzw. war. Sollte es sich bei der Überprüfung der Ware beim Hersteller herausstellen, dass der Kunde keinen Anspruch auf Gewährleistung hat, ist er verpflichtet, uns alle anfallenden Kosten zu erstatten.

 

8. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.

 

9. Lieferung, Transport, Annahmeverzug, Gefahrenübergang, Transportrisiko

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Unternehmen einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, und die Ware anderweitig zu verwerten.

Nimmt der Kunde das Paket trotz Zustellversuches durch unsere Versandpartner nicht an, so hat der Kunde auch die Rücksendekosten zu tragen.

Transportschäden

Tritt bei einer Lieferung ein Transportschaden an der Ware auf, hat der Kunde, dies bei von außen erkennbaren Mängeln direkt beim Zusteller zu reklamieren, und uns dies umgehend innerhalb von zwei Werktagen zu melden.

Bei Mängeln an der Ware, welche nicht von außen zu erkennen waren, ist uns den Schaden innerhalb von zwei Werktagen zu melden.

Wird die Sendung von dem Transportunternehmen verloren bzw. auf dem Transportweg gestohlen, muss die Abwicklung durch das Transportunternehmen abgewartet werden.

Transportrisiko

Das Transportrisiko geht mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Wir haften insbesondere nicht für Transportschäden und Verlust der Ware.

 

10. Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir liefern verfügbare Artikel innerhalb von drei Werktagen, jedoch mindestens in der gesetzlichen Frist von 30 Tagen nach erfüllter Leistung des Kunden aus. Sollte uns dies nicht möglich sein, wird der Kunde umgehend von uns informiert.

 

11. Lieferart

Die Lieferungen von uns werden mit der österreichischen Post abgewickelt. Die Versandart kann der Kunde nach Verfügbarkeit frei wählen.

 

12. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz von Kehrer Engineering & Innovation e.U..

 

13. Geringfügige Leistungsänderungen

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen.

 

14. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

 

15. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

16. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Wird die Bezahlung mittels Kreditkartenrückbuchung wieder storniert, bleibt die Ware unser Eigentum.

 

17. Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in die offenen-Posten-Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern, und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

 

18. Zurückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

 

19. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. In diesem Fall ist dies das Bezirksgericht Graz. Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz, oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt, oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nach den §§ 88, 89, 93 Abs. 2 und 104 Abs. 1 JN nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind. Für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen aus dem Vertrag sind auch die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz des Verbrauchers auf das Vertragsverhältnis anwendbar.

 

20. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe der Daten an für die Abwicklung der Lieferung notwendige dritte gilt als zugestimmt.

Der Kunde erteilt mit der Zustimmung dieser AGB automatisch die Zustimmung zum Erhalt von Informationszusendungen. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an sonstige Dritte ist ausgeschlossen.

Infos, Beschwerden und Auskünfte erhalten sie unter info@KehrerEngineering.com

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

 

21. Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.

 

Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

 

22. Keine Abmahnung, ohne vorher Kontakt mit uns aufzunehmen!

Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen Angelegenheiten bitte wir, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, uns umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sagen wir bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen. Bei in diesem Sinne unnötigen bzw. unberechtigten Abmahnungen und Folgemaßnahmen würde mit einer negativen Feststellungsklage geantwortet.

 

Online-Schlichtungsstelle der EU:

http://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

 

Gültig ab 01.01.2021